FaKT – Fallmanagement im Kontext verminderter Erwerbsfähigkeit ist ein Modellprojekt der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland zur Unterstützung von Versicherten mit gesundheitlichen Einschränkungen. Ziel ist es, ihre gesellschaftliche und berufliche Teilhabe zu stärken und die Erwerbsfähigkeit möglichst zu erhalten oder wiederherzustellen.
Das Projekt läuft vom 01.03.2024 bis zum 29.02.2028 im Rahmen des SGB VI und wird gemeinsam mit der DRV Bund, den Berufsförderungswerken (BFW) Halle, Leipzig, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Rehabilitationskliniken sowie dem Institut für Gesellschaftswissenschaften der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg umgesetzt. Gefördert wird das Projekt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Förderprogramm rehapro.
FaKT wird in Mitteldeutschland durchgeführt und richtet sich an insgesamt 280 Teilnehmende.
Das Projekt richtet sich an Versicherte mit komplexen gesundheitlichen Unterstützungsbedarfen im Bereich der Onkologie und Neurologie und vorübergehend verminderter Erwerbsfähigkeit.
Im Mittelpunkt steht ein persönliches, kontinuierliches und aufsuchendes Fallmanagement, das individuell auf die Situation der Teilnehmenden abgestimmt ist. Die Begleitung umfasst insbesondere:
- Unterstützung bei gesundheitlicher Stabilisierung und Orientierung
- Hilfe bei der Beantragung passender Leistungen zur Teilhabe
- Entwicklung realistischer Perspektiven für Alltag und Beruf
- Stärkung der Motivation und Selbstständigkeit
Die Begleitung erfolgt durch Fachkräfte der Berufsförderungswerke und wird in enger Zusammenarbeit mit Reha-Einrichtungen und weiteren Akteuren umgesetzt.
Nehmen Teilnehmende während der Begleitung eine Beschäftigung auf, kann das Fallmanagement um weitere 12 Monate verlängert werden und bezieht auch die Unterstützung von Arbeitgebenden mit ein.
Innovation
Der Ansatz des Fallmanagements richtet sich gezielt an Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können. Ziel ist es, diese Versicherten individuell zu begleiten, ihre persönliche Situation zu stabilisieren und ihnen Orientierung für ihre weitere Lebens- und Berufsplanung zu geben.
Ein wichtiger Bestandteil des Projekts ist die Verlängerung des Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) in voller Höhe für bis zu 12 Monate nach Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, das über die aktuelle gesetzliche Regelung der Arbeitserprobung für regelmäßig 6 Monate nach § 43 Abs. 7 SGB VI hinausgeht. Diese Regelung soll den Versicherten finanzielle Sicherheit geben, wenn sie eine neue Tätigkeit beginnen oder sich schrittweise wieder an Arbeit herantasten möchten.
Viele Betroffene haben Sorge, dass sie ihre finanzielle Absicherung verlieren könnten, wenn sie eine Beschäftigung aufnehmen, obwohl ihre gesundheitliche Situation noch nicht vollständig stabil ist. Der verlängerte Rentenanspruch schafft hier Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Er ermöglicht es den Teilnehmenden, neue berufliche Schritte auszuprobieren, ohne sofort wirtschaftliche Nachteile befürchten zu müssen.
Gleichzeitig eröffnet diese Übergangsphase einen größeren zeitlichen Rahmen zur Selbsterprobung. Die Versicherten können prüfen, welche Belastungen für sie möglich sind, welche Arbeitsbedingungen gut zu ihrer gesundheitlichen Situation passen und wie sich Arbeit und Gesundheit langfristig miteinander vereinbaren lassen. Das Fallmanagement begleitet diesen Prozess kontinuierlich und unterstützt die Teilnehmenden dabei, realistische und nachhaltige Perspektiven zu entwickeln.
Wissenschaftliche Begleitung

Die wissenschaftliche Begleitung des Modellvorhabens unterstützt von Beginn an die Arbeiten im Modellprojekt. Mittels eines Mixed-Method-Ansatzes (Fragebögen, leitfadengestützte Interviews, Familieninterviews, teilnehmende Beobachtungen, Symposien und Fokusgruppeninterviews) wird der Maßnahmeverlauf des Fallmanagements sorgfältig dokumentiert und Auswirkungen der Interventionen erfasst.
Dafür werden Expertinterviews mit Fallmanagern aus den Berufsförderungswerken sowie mit Fachkräften aus Rehabilitationskliniken geführt. Die wissenschaftliche Begleitung umfasst eine Unterstützung bei der Operationalisierung der Projektziele und bei der Umsetzung der Projekt(teil)ziele sowiedie Dokumentation des Projektfortschritts durch Berichtslegung und Datenerfassung.
Zu diesem Zweck werden einerseits 280 Fragebögen zu Beginn und nach Beendigung der Fallmanagementaßnahme erhoben und deskriptiv sowie kausalanalytisch ausgewertet (oder interpretiert). Andererseits werden 25 Expert/inneninterviews, 20 Familieninterviews, 45 leitfadengestützte Interviews mit ausgewählten Teilnehmenden, 50 teilnehmende Beobachtungen, zwei Symposien und drei Fokusgruppeninterviews sowie eine qualitative Nachbefragung durchgeführt und anschließend mittels der Grounded Theory Methodology analysiert.
Hierbei werden die Perspektiven aller Beteiligten berücksichtigt und über beteiligungsorientierte partizipative Verfahren (Fokusgruppen, Symposien) eine umfassende Beurteilung des Nutzens der Maßnahme bzw. einzelner Module ermöglicht. Das Softwareprogramm MAX.QDA unterstützt den Analyseprozess. Die Nachhaltigkeit des Fallmanagementwird mit einer telefonischen oder digitalen Nachbefragung (N= 280) quantitativ und mit 25 Interviews qualitativ nach Maßnahmeende überprüft. Die Studie operiert ebenfalls mit einer Kontrollgruppe.
Es liegt ein positives Votum der Ethikkommission der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg an der Medizinischen Fakultät (108/24) vor.
Publikationen
Aktuelle Publikationen finden Sie auf der Homepage vom Lehrstuhl Allgemeine Soziologie/ Mikrosoziologie.





